Schreinerei Stefan Weiß | Windischeschenbach – AGB
§1 Anwendungsbereich
1.1 ] Begriffserklärung:
Wir, uns, unseren oder SWEK heißt Stefan Weiß EinrichtungsKonzepte. Kunde, Besteller, Käufer, Auftraggeber heißt der Vertragspartner als Verbraucher oder Unternehmer.
1.2 ] Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere, Angebote, Verträge, Verkäufe, Lieferungen, Handel, E-Commerce und allen sonstigen Lieferungen und Leistungen, für jetzige aber auch allen zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden. Kunden in diesem Sinne sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 ] Es gilt deutsches Recht
§2 Grundsätze
2.1 ] Wir widersprechen hiermit der Einbeziehung eigener AGB des Kunden. Auch werden Sie nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Leistung durchführen. Wir widersprechen hiermit Einkaufbedienungen oder Regelungen des Kunden, welche in Konflikt mit unseren AGB´s stehen.
§3 Angebote
3.1 ] Unsere Angebote, auch in Preislisten und Verkaufsunterlagen, sowie im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die besagte Auftragsbestätigung kann wahlweise per Email oder postalisch in schriftlicher Form dem Kunden zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden welche nur durch unsere Einwilligung in schriftlicher Form und durch eindeutigen Zugang Ihre Gültigkeit erlangen. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.
§4 Vertragsabschluss
4.1 ] An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, und Berechnungen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Das geistige Eigentum, die Dokumente und Daten dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch an dritte Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages verpflichtet sich der Vertragspartner alle Entwürfe, Daten, und Informationen an uns zurück zu geben und zu löschen, hiervon ausgenommen sind Zeichnungen und Designentwürfe/Planungen sofernder Kunde für diese Leistung eine Vergütung in geforderter Höhe bezahlt hat.
4.2 ] Auf Grund von anderen Situationen und Gegebenheiten behalten wir uns technische und konstruktive Änderungen vor. Auch die Form und Farbe kann dieser Regelung unterliegen.
4.3 ] Für die Annahme der Bestellung laut unserem Angebot, haben wir 14 Tage Zeit. Die Annahme der Bestellung, kann schriftlich (postalisch oder via Email) in Form einer Auftragsbestätigung oder durch direkte Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Der Vertragsabschluss, erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer, sollte dieser Fall eintreten, wird der Kunde darüber informiert und evtl. Leistungen zurückerstattet, sollte dadurch die bestellte Leistung unmöglich werden.
4.4 ] Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Kunden Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
§5 Zahlungen und Abschlagszahlungen
5.1 ] Es werden keine Schecks oder Wechsel akzeptiert. Der Rechnungsbetrag muss fristgerecht nach Zahlungsplan laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung auf dem Konto eingegangen sein. Der Zahlungsplan sieht folgende Regelung vor: 40% des gesamten Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung vor einer Leistung, 40% nach Fertigstellung aber vor Auslieferung/Montage und 20% nach erbrachter Leistung in bar bei Abnahme oder nach Frist laut Rechnung. Bestellungen über das E-Commerce sind zu 100% Vorkasse zzgl. Versandkosten sofort fällig. Andere Zahlungsziele gelten nur nach schriftlicher Zustimmung, welche auch auf dem Angebot und der Rechnung aufgeführt wäre.
§6 Preise
6.1 ] Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Versand, Liefer- und Verpackungskosten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Transportversicherungen hat ebenfalls der Kunde zu tragen.
6.2 ] Unsere Preise werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten wie Lohn/Materialkosten) berechnet was heißt das wir uns das Recht einer Preisänderung nach Bestimmten Fristablauf von in der Regel 3 Monaten vorbehalten. Für die Preisangleichung werden veränderte Lohn- Gehaltsstrukturen und/oder Erhöhung der Material- und Betriebsstoffe, sowie die Bezugskosten zu Grunde gelegt.
§7 Lieferung und Leistung
7.1 ] Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn Ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Besteller geschuldeten Leistung, wie Unterlagen, Informationen, Genehmigungen oder sonstige Leistungen die für die Erbringung benötigt werden. Sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Besteller voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Besteller dem Lieferer eine Nachfrist von 4 Wochen einzuräumen.
7.2 ] Lieferverzögerungen auf Grund Höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. durch Aussperrung, Streik, behördliche Anforderungen und Anordnungen auch wenn Sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Blockade zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Oder von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Vom Kunden geforderte/bestellte Entwürfe, Pläne oder Konzepte die durch die Leistung von SWEK erstellt wurden, müssen Vergütet werden. Die Höhe der Vergütung sind 10% des Auftragswertes, zu entnehmen aus dem Angebot.
§8 Bei Nichtabnahme durch den Besteller
Der Kunde ist zur Abnahme der Bestellung verpflichtet, sollte er die Bestellung nicht abnehmen, wird Schadenersatz beansprucht. Dieser kann sein der tatsächlich entstandene Schaden, oder ohne Nachweis eines Schadens 20% des Kaufpreises, vorausgesetzt der Kunde kann keinen geringeren Schaden nachweisen.
§9 Zahlungsverzug
Wenn der Kunde die Leistung nicht fristgerecht wie auf dem Angebot bzw. der Rechnung gefordert bezahlt, gerät der Kunde in Zahlungsverzug dies wird ab dem ersten Tag der Überziehung mit Überziehungszinsen von 10% gerechnet, auch können wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen sofern dieser nachzuweisen ist. Ergänzend hierzu gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§10 Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt, dessen Eigenschaften und Merkmale bei der Verwendung zu berücksichtigt sind. Abweichungen in Farbe Struktur und sonstigen Merkmale gehören zu den Eigenschaften des Holzes und stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holz ist individuell und kann nie ein homogenes Ergebnis erzielen.
§11 Eigentumsvorbehalt
11.1 ] Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Kaufsache nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
11.2 ] Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
§12 Gewährleistung
12.1 ] Für Mangeln der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12.2 ] Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen. Alle offensichtlichen Mängel sind sofort am Tag der Abnahme spätestens jedoch binnen 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
12.3 ] Die Anspruchsvoraussetzungen besonders für den Mangel selbst hat der Kunde zu beweisen.
12.4 ] Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Inhalten, Dicken Gewicht und Farbgebung berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes Für Toleranzen gelten soweit vorhanden, DIN-Normen und Werks Normen.
§13 Abnahme
13.1 ] Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, trifft die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn wir 2mal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert haben. Die Annahme Wirkung tritt 12 Werktage nach Zugang der 2 Aufforderung ein.
13.2 ] Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung bzw. Lieferung, in Form eines Infoschreibens, oder durch Zugang der Schlussrechnung.
13.3 ] Wird keine Abnahme verlangt, hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
§14 Haftungsbeschränkung
14.1 ] Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten, Abreitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfenberuhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
14.2 ] Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben; auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
14.3 ] Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.4 ] Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
14.5 ] Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen des Kunden, soweit Mängel darauf beruhen.
§15 Urheberrechte
15.1 ] Der Auftraggeber erklärt, dass er die Rechte (Urheberrechte, Vervielfältigungsrechte und
Reproduktionsrechte) an dem SWEK zur Produktion des vom Kunden gewünschten Produktes zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Bildern besitzt oder diese Rechte vom Eigentümer erworben hat. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er SWEK von eventuellen Schadenersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen, aber auch Marken- oder Patentrechtsverletzungen von dritter Seite freistellt und etwaige Schäden ersetzt. Für derartige Schäden haftet nur der Auftraggeber. SWEK nimmt diese Erklärung an. Die zur Verfügung gestellten Daten, kann SWEK nach eigenem Ermessen verwenden.
SWEK behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen, besonders an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten von SWEK, bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
§16 Geschäfte mit Kaufleuten und Gerichtsstand
16.1 ] Für Rückgaberechte und Garantien die aus Geschäften mit Kaufleuten entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand-egal, wie der Vertrag zustande gekommen ist- für beide Vertragspartner Weiden in der Oberpfalz. Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 ] Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Weiden in der Oberpfalz. Falls wir gerichtliche
Hilfe in Anspruch nehmen, steht es uns frei den Rechtsstreit bei den Wohnort bzw. Firmensitz des Bestellers zuständigem Gericht anhängig zu machen.
§17 Ergänzende Bestimmungen für Bestellungen ohne Einbau
17.1 ] Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer- gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist- die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.
17.2 ] Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem
durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle (vorausgesetzt ist eine befristete Zufahrt) auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist allein die Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden im Güterverkehr gemäß KVO und im Güternahverkehr gemäß GNT berechnet.
17.3 ] Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübergang.
17.4 ] Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
17.5 ] Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
§18 Schlussbestimmung
Wie schon erwähnt, gilt nur das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt im Zuge der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ergänzend hierzu gilt §16 dieser AGB´s.
§19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am nächsten kommt.
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